Mehrwertsteuersätze in Europa
Was ist hier die Ausnahme, was die Regel?
Bis zum 1. Januar 2010 galten bereits in 21 von 27 EU-Staaten reduzierte Mehrwertsteuersätze in der Hotellerie! Deutschland war von Ländern mit niedriger Mehrwertsteuer umzingelt. Denn mit Ausnahme von Dänemark wenden alle Anrainerstaaten Mehrwertsteuersätze zwischen drei und zehn Prozent für die Hotellerie an. Entlang der deutschen Grenzen waren das 3.700 Kilometer Ungleichbehandlung und ein massiver Wettbewerbsnachteil gegenüber den Kollegen in den Nachbarstaaten.
Die Entscheidung des Bundesrates am 18. Dezember 2009, die
Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen ab 1. Januar 2010 von 19 auf
sieben Prozent zu reduzieren, war ein wichtiges Signal für den
Tourismus in Deutschland in der Krise. Die Einführung des reduzierten
Mehrwertsteuersatzes sorgt für die längst überfällige Herstellung von
Steuergerechtigkeit in Europa. Gäste, Mitarbeiter sowie Handwerker und
Zulieferer werden gleichermaßen profitieren.
Auch für die Gastronomie haben bereits 14 EU-Staaten die positiven Wirkungen niedriger Mehrwertsteuersätze erkannt. So senkte Frankreich die Mehrwertsteuer für seine Restaurants, Cafés und Bistros zum 1. Juli 2009 von 19,6 auf 5,5 Prozent. Belgien reduzierte zum 1. Januar 2010 von 21 auf zwölf Prozent und auch in Finnland gelten seit 1. Juli 2010 für Restaurantumsätze nur noch 13 statt 22 Prozent Mehrwertsteuer.
Der Europäische Rat hat den Weg für 7 Prozent Mehrwertsteuer frei gemacht. Deutschland ist nun aufgefordert, die gravierenden Wettbewerbsnachteile auch für die Gastronomie endlich zu beseitigen!

Quelle: hotrec, Stand 1. Juli 2010
